ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Für Dienstleistungen der Firma „All Immo KG“ (Dienstleistungsvertrag)

All Immo KG, Sechshauserstraße 124, 1150 Wien; info@allimmo.at

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Dienstleistungsfirma All Immo KG (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

1.2 Änderungen dieser AGB, die vom Dienstleister vorgenommen werden, werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

2.2 Der Dienstleister trägt selbst die Verantwortung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern und stellt den Auftraggeber von diesbezüglichen Verpflichtungen frei.

2.3 Der Dienstleister ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn die erste Zahlung gemäß dem Auftrag auf dem Firmenkonto des Dienstleisters eingegangen ist.

3.2 Der Vertragsgegenstand sowie die genaue Aufgabenbeschreibung umfassen Vermögensberatung, Versicherungsagententätigkeit und Beratung, sowie die Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen in Immobilienangelegenheiten. Diese Tätigkeiten sind nicht als Immobilienmaklertätigkeit zu verstehen, sondern dienen lediglich der Beratung und Empfehlung.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu den spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkten.

4.2 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

4.3 Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

4.4 Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit und dem tatsächlichen Aufwand.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank fällig.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Leistungsumfang

5.1 Die Leistungen des Dienstleisters umfassen die im Auftrag detailliert aufgelisteten Aufgaben.

5.2 Der Dienstleister informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Arbeiten.

5.3 Ist die Leistungserbringung nicht möglich, informiert der Dienstleister den Auftraggeber unverzüglich.

5.4 Der Dienstleister stellt die notwendigen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern dies im Auftrag vorgesehen ist.

5.5 Alle Rechte an im Rahmen der Dienstleistung erstellten Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

6. Verschwiegenheitspflicht

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

7. Haftung

7.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Es wird keine Haftung für vermittelte Drittanbieter übernommen.

7.2 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.

7.3 Die Haftung des Dienstleisters ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

7.4 Der Dienstleister haftet nicht für Mangelfolgeschäden, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.5 Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Entscheidungen des Auftraggebers entstehen.

8. Gewährleistung

8.1 Bei Mängeln hat der Dienstleister das Recht, innerhalb angemessener Frist die mangelhafte Leistung zu verbessern oder auszutauschen.

8.2 Bei Rückabwicklung des Vertrages hat der Auftraggeber eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen.

8.3 Gewährleistungsansprüche für erworbene Sachgüter erstrecken sich nicht auf die damit erbrachten Dienstleistungen.

9. Beendigung des Vertrages

9.1 Ist die Leistungserbringung aus betrieblichen Gründen nicht möglich, kann der Dienstleister vom Vertrag zurücktreten.

9.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern beide Parteien zustimmen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9.3 Bei Vertragsbeendigung aus nicht vom Dienstleister zu vertretenden Gründen steht ihm die volle Vergütung zu.

10. Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

10.2 Gerichtsstand ist Wien, Österreich.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11.2 Änderungen des Vertragspunktes 9 bedürfen ebenfalls der Schriftform.

11.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

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